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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand bei Aktualisierung Februar 2021

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde FinnActiveTravel den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Für FinnActiveTravel wird der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung der Buchung und des Preises verbindlich.
Minderjährige unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters teilnehmen.

2. Bezahlung
Unsere Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung. Wir bitten, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt 10% des Reisepreises, jedoch maximal 260,– €, als Anzahlung zu überweisen. Die Restzahlung ist frühestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von Paragraph 651 k BGB erfolgen. Ihre Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang, frühestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn zum Versand gebracht.

3. Leistungen
siehe enthaltene Leistungen im Prospekt bzw. Sonderbroschüren und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Rechnung informiert wird.

4. Rücktritt durch Kunden
In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Reiserücktritt wird am Tage des Eingangs bei uns wirksam. Falls eine gebuchte Reise abgesagt wird, berechnen wir folgende Kosten:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15% (mindestens 25,– €),
  • 30.–15. Tag : 25% vom Reisepreis,
  • 14.–2. Tag vor Beginn 50% vom Reisepreis.

Bei Blockhütten gilt:

bis 45 Tage vor Reiseantritt 50,–,

  • 44–35 Tage 50%,
  • ab 34 Tage 80%.

Bei Fremdleistungen wie z. B. Fähren und Flügen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Ab dem 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseende gilt die Reise als nicht angetreten bzw. vorzeitig abgebrochen. Nimmt der Reisende, aus welchen Gründen auch immer, infolge von Nichtantritt oder vorzeitiger Rückreise einzelne Leistungen nicht in Anspruch, können diese nicht erstattet werden. Bei den Beförderungsunternehmen bemühen wir uns um Erstattung, falls diese nicht unerheblich sind.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vom Reiseveranstalter in der Pauschale angegebenen Kosten

5. Rücktritt durch FinnActiveTravel
Der Veranstalter kann ebenfalls vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Unterschreitung der ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Preis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
c) wenn die Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z. B. Krieg, Streik oder andere Fälle höherer Gewalt.

6. Haftung
FinnActiveTravel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Person. Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Veranstalter haftet nicht für Störungen bei vermittelten Fremdleistungen, die als solche gekennzeichnet sind.

7. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

8. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
Für Umbuchungen wie Änderung von Reisebeginn, -ende, Dauer, Start- und Zielort, Hotel, Verpflegungsart, Beförderungsart oder Zusatzleistungen sowie die Stellung eines Ersatzteilnehmers nach Vertragsabschluß berechnen wir eine Pauschale von € 25,–.
Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

9. Paßvorschriften
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Skandinavien einen gültigen Personalausweis.

10. Veranstalter
FinnActiveTravel bzw. die jeweils genannten Unternehmen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vetrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekann ist, ist de Sitz des Veranstalters = Hannover. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Alle genannten Preise/ Termine: Irrtum/Änderung vorbehalten;

Reiseanmeldung
Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an

FINN ACTIVE TRAVEL
Hartmut Jaeger
Redenstr.3,
30171 Hannover
Tel: +49 171 530 5875
E-Mail: fact.nt@freenet.de

mit folgenden Angaben:
1. Name der Reise
2. Datum hin / zurück
3. ab Flughafen / Bahnhof / Fährhafen
4. Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sämtlicher Teilnehmer
5. Adresse, Tel.-/Fax-Nr. E-mail des Erstbuchenden privat/geschäftlich
6. Anreise: Flug/Fähre/Kabine/ PKW: LxHxB, Kennz./Hotel/ Transfer
7. Ort, Datum und Unterschrift des erstgenannten Kunden.

Hiermit erkennt der Unterzeichnende zugleich für alle Teilnehmer, die Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.
Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluß einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV) der Europäischen ReiseversicherungAG.
Außerdem empfehlen wir den Abschluß eines Rat & Tat-Paketes.
Es bietet kompletten Versicherungsschutz und Soforthilfe z.B. bei Unfall oder Krankheit.
Wir beraten Sie gern.